Impressum


AUFGETISCHT CATERING
Statthalterhofweg 70
50858 Köln

E-Mail: fk@aufgetischt-catering.de
Internet: www.aufgetischt-catering.de

Aufgetischt Catering ist ein Unternehmen der
DIGI – Gesellschaft für Gastronomie mbH

Statthalterhofweg 70 / 50858 Köln
Geschäftsführer: Jürgen Walter

Sitz der Gesellschaft: Köln
Handelsregister – HRB Nr. 21 525, Amtsgericht Köln          
                                                                                                               
Steuernummer: 223-5804-7216
UST – ID: DE 122776915


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Allgemeine Geschäftsbedingung 


DiGi Gesellschaft für Gastronomie GmbH /Aufgetischt – Catering – nachfolgend kurz DiGi GmbH genannt – für gastronomische Leistungen (Stand Januar 2024 )

§1 Geltung der Bedingungen
1.1 Die Leistungen und Angebote der DiGi GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.2 Gegenbestätigung des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen DiGi GmbH und dem Besteller zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

§2 Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote der DiGi GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertragsschluss erfolgt mit Auftragsbestätigung der DiGi GmbH.
2.2 Spätestens acht Tage vor Veranstaltungsbeginn hat der Besteller die genaue Teilnehmerzahl schriftlich mitzuteilen. Die Angabe ist verbindlich und kann bis spätestens 72 Stunden vor Beginn der Veranstaltung in Abstimmung mit DiGi GmbH um maximal 10% der ursprünglich angegebenen Personenzahl modifiziert werden. 2.3 Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit von Buffets auf maximal drei Stunden begrenzt. Wird die Bestellung über einen längeren Zeitraum benötigt, kann der Besteller nach Absprache mit DiGi GmbH die Gesamtmenge auf verschiedene Bestellzeiten verteilen.

§3 Haftung für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Sachen
Für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Sachen wird keine Haftung übernommen, es sei denn, der Schaden beruht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten der DiGi GmbH oder ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.

§4 Preise und Zahlung
4.1 Abrechnungsgrundlage ist die von dem Besteller angegebene und gegebenenfalls nach Maßgabe des § 2, 2.2 nachträglich modifizierte Teilnehmerzahl, bzw. die verbindlich bestellten Mengen.
4.2 Die Abrechnung der Kaltgetränke erfolgt grundsätzlich nach dem tatsächlichen Verbrauch, es sei denn, es sind verbindliche Mengen ausdrücklich vereinbart.
4.3 Wünscht der Besteller ein Limit für den Getränkeausschank, ist dies in der Bestellung oder spätestens bei der Annahme des Angebotes schriftlich anzugeben. 4.4 Sämtliche Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, es sei denn, dass ausdrücklich ein Inklusivpreis vereinbart ist, in dem die gesetzliche Mehrwertsteuer bereits enthalten ist.
4.5 Soweit nicht anders vereinbart, hält sich die DiGi GmbH an die in ihrem Angebot enthaltenen Preise 30 Tage ab dessen Datum gebunden. Zusätzliche Lieferungen  und Leistungen werden gesondert berechnet.
4.6 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 120 Tage, so behält sich die DiGi GmbH das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen. Eine Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Bestellers.
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4.6 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 120 Tage, so behält sich die DiGi GmbH das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen. Eine Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Bestellers.
4.7 Der Besteller zahlt bis spätestens 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin 50 % der zu erwartenden Rechnungssumme als akto Zahlung nach Rechnungsstellung per Überweisung.
4.8 Der Rechnungsbetrag der Abschlussrechung ist nach Zugang der Rechnung sofort ohne Abzüge netto zu zahlen. Der Besteller kommt spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug. Verzugszinsen betragen für gewerbliche Besteller gemäß § 288 II BGB acht Prozentpunkte über dem Zinssatz der Europäischen Zentralbank für Hauptrefinanzierungsgeschäfte, für Verbraucher fünf Prozentpunkte über diesem Basiszinssatz. Das Recht zur Geltendmachung höherer Zinsen aus einem anderen Rechtsgrund sowie die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleiben hiervon unberührt.
4.9 Die DiGi GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Bestellers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen; sie wird den Besteller über die erfolgte Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die DiGi GmbH berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
4.10 Wenn vereinbarte Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Bestellers schließen lassen, ist DiGi GmbH berechtigt, die gesamte bestehende Restschuld sofort fällig zu stellen sowie weitere Leistungen von einer Vorauszahlung abhängig zu machen.
4.11 Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner. Ist der Rechnungsempfänger nicht identisch mit dem Besteller, so hat der Besteller eine verbindliche Erklärung des Rechnungsempfängers über die Kostenübernahme vorzulegen.
4.12 Der Besteller ist zur Aufrechnung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts bleibt hiervon unberührt.

§5 Sicherheiten
5.1 DiGi GmbH ist berechtigt, von dem Besteller bei Auftragserteilung eine Vorschusszahlung in Höhe von mindestens 50% der Auftragssumme zu fordern. 5.2 Verlangt DiGi GmbH von dem Besteller eine Vorschusszahlung innerhalb einer bestimmten Frist, erfolgt die Annahme des Auftrags unter der aufschiebenden Bedingung fristgerechter Zahlung.

§6 Pauschalierter Vergütungsanspruch
Kündigt der Besteller den Vertrag, so kann DiGi GmbH folgende pauschalierte Abgeltung verlangen:
Kündigung bis zum 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn:
50 % des Bestellwertes
Kündigung bis zum 21. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 75% des Bestellwertes
Kündigung ab dem 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 100% des Bestellwertes
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§7 Geheimhaltung
Der Besteller ist damit einverstanden, das die im Zusammenhang mit Abschluss und Durchführung des Vertrages anfallenden, personenbezogenen Daten entsprechend den §§ 28, 29 Bundesdatenschutzgesetz gespeichert und verarbeitet werden.

§8 Haftung bei Pflichtverletzung
8.1 Schadensersatzansprüche aufgrund von Pflichtverletzungen, die nicht die vertraglichen Hauptleistungspflichten betreffen, sind sowohl gegen die DiGi GmbH als auch gegen ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
8.2 Die Haftungsbeschränkung des 8.1 gilt ebenso für mittelbare und entfernte Mangelfolgeschäden, es sei denn, die Haftung bezieht sich auf eine ausdrücklich erklärte Zusicherung, die den Besteller gerade gegen das Risiko vor solchen Schäden absichern soll. Sie gilt dann nicht, soweit es sich bei den Folgeschäden um Schäden aus der Verletzung von Körper, Gesundheit oder Leben handelt. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie aus sonstiger Produzentenhaftung bleiben hiervon unberührt.
8.3 Die Haftung ist auf den bei Vertragsschluss dem Grunde und der Höhe nach vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§9 Leistungs- und Erfüllungspflichten, Ausschlussfrist für Mängelanzeige, Abtretungsverbot
9.1 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der DiGi GmbH die Erbringung ihrer Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, hat die DiGi GmbH, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen, nicht zu vertreten.
9.2 Offensichtliche Mängel der Leistung hat der Besteller spätestens zwei Wochen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf der Frist ist der Besteller mit der Mängelanzeige ausgeschlossen.
9.3 Mängel an Speisen, Getränken oder Dienstleistungen, von denen der Besteller annimmt, dass sie unmittelbar zu beheben sind, sind unverzüglich bei Feststellung der Geschäftsleitung mitzuteilen.
9.4 Ansprüche gegen die DiGi GmbH bezüglich einer Verletzung von Leistungspflichten stehen, soweit es sich um einen gewerblichen Besteller handelt, nur dem unmittelbaren Besteller zu und sind nicht abtretbar.

§10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schriftformerfordernis, Teilnichtigkeit
10.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der DiGi GmbH und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Köln festgelegt.
10.3 Vom Vertrag abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für
die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
10.4 Sollte eine dieser Bestimmungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.

Rechtliche Hinweise


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